Kommission für Abrüstung und internationale Sicherheit

Die Kommission für Abrüstung und internationale Sicherheit der Vereinten Nationen, die im Jahre 1952 durch die UN-Resolution 502 gegründet wurde, ist eine vorbereitende Fachkommission, die dem ersten Ausschuss der Generalversammlung untersteht (General Assembly First Commitee). Die Abrüstungskommission tritt jährlich für zwei Wochen im Frühjahr zusammen, um über Themen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle zu debattieren. Da die Abrüstungskommission eine Fachkommission ist, besteht ihre Hauptaufgabe darin, Resolutionen für die Generalversammlung vorzubereiten. Ein Hauptaugenmerk bei dieser Arbeit besteht darin, Detailfragen soweit zu klären, dass es der Generalversammlung schnell möglich ist, einen Konsens zu finden. Die aktuelle weltpolitische Lage zeigt besonders deutlich die Notwendigkeit eines solchen UN-Gremiums. Dies wird auch durch die Brisanz der Themen und der verabschiedeten Resolutionen gezeigt. Bei ihrer Gründung hat die Abrüstungskommission ein generelles Mandat des Weltsicherheitsrates für Rüstungsfragen erhalten und ist seitdem das treibende Gremium im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle.


Vorsitzender



Sehr verehrte Exzellenzen der Abrüstungskommission, geehrte SPUNer,
mein Name ist Maximilian Schildheuer und ich freue mich ganz herzlich, euch dieses Jahr in der Abrüstungskommission zu begrüßen. Ich bin 17 Jahre alt, besuche zur Zeit die 12. Jahrgangsstufe des Theodor-Fliedner-Gymnasiums und wohne im wunderschönen Düsseldorf. Durch eine Präsentation in meinem Politikkurs bin ich 2007 auf SPUN aufmerksam geworden und habe noch im selben Jahr Russland in der AK vertreten. Das SPUN-Feeling hat mich direkt gepackt und nach einer ereignisreichen Woche war mir völlig klar, dass ich noch einmal teilnehme. Nachdem ich 2008 die Republik Südafrika im Sicherheitsrat vertreten habe, bin ich nun zurück in der AK. Ich freue mich umso mehr, dass ich dieses Jahr eben diesen Ausschuss mit Mathieu leiten darf. Ich freue mich auf kontroverse, konstruktive und interessante Debatten und natürlich das einmalige SPUN-Feeling. Solltet ihr Fragen oder Probleme haben, könnt ich mich natürlich jederzeit fragen.
Wir sehen uns auf der Sitzungswoche und stay SPUned!


stellv. Vorsitzender



Sehr geehrte Exzellenzen der SPUN-Sitzungswoche 2009,

mein Name ist Mathieu Kohmann und ich freue mich sehr, im Verlauf der Sitzungswoche 2009 euer stellvertretender Vorsitzender in der Abrüstungskommission sein zu dürfen. Wie mein Name vielleicht vermuten lässt, bin ich, ganz kühl gesagt, das Produkt deutsch-französischer Einigung. Nachdem ich viele Jahre das französische Schulsystem besucht habe, kann ich mit Stolz sagen mit meinen achtzehn Jahren die zwölfte Klasse des Erzbischöflichen Suitbertus-Gymnasium in Düsseldorf - Kaiserswerth zu besuchen.

Wie viele SPUNer bin ich eher zufällig an dieses grandiose Schülerplanspiel gekommen und konnte 2008 der Flagge Australiens zu Ruhm und Ehre verhelfen.

Relativ spontan kam letztlich auch der Entschluss im Orga-Team mitzuwirken, also auch eine Kommission mitzuleiten. Die Themen, die in der AK behandelt werden, sind kontrovers und werden, dies garantiere ich, es auch immer bleiben. Gerade in der Abrüstungskommission werden für die Weltpolitik empfindliche, sicherheitspolitische Angelegenheiten diskutiert. Hitzige Debatten sind daher vorprogrammiert. Ich freue mich auf eine spannende und interessante Sitzungswoche, in der der Spaßfaktor ganz bestimmt nicht zu kurz kommen wird. Das SPUN-Feeling verschont keinen.

Wir sehen uns spätestens auf der Sitzungswoche,

euer Mathieu


Themen


<H3 class="">Private Sicherheits- und Militärfirmen</H3>

Private Sicherheits- und Militärfirmen haben in den vergangenen Jahren einen gehörigen Zuwachs zu verzeichnen. Spätestens seit dem Irak-Krieg, an dem ungefähr 126.000 Bedienstete von privaten Sicherheits- und Militärfirmen partizipieren, ist klar, dass private Sicherheits- und Militärfirmen auch in bewaffneten Konflikten eine bedeutende Rolle übernommen haben. Sie überwachen und gewährleisten den Transport von Gütern, führen Personenschutz durch, wirken aber unter bestimmten Umständen auch bei kriegerischen Auseinandersetzungen mit. Von vielen Seiten ist daher der Vorwurf gekommen, dass die Bediensteten dieser Militärfirmen keiner staatlichen Kontrolle unterstehen und möglicherweise eher ihrem eigenen Ziel, als dem des Auftragsstaates entgegenarbeiten, da eine Fortführung des Krieges nur von finanziellem Vorteil für sie wäre.
Ferner gibt es bis jetzt noch keine zivilen oder militärischen internationalen Regelungen für ihre Aktivitäten. Ein weiteres Problem ist ihr Kombattantenstatus und ihre Einordnung nach den Zusatzprotokollen der Genfer Konvention, da weder der Status eines Zivilisten, noch der eines Militärzugehörigen auf die Angehörigen von privaten Sicherheits- und Militärfirmen genau zutrifft. Die größte Gefahr liegt jedoch darin, dass durch den verstärkten Einsatz privater Militärfirmen ?Krieg? privatisiert wird. Hiermit ist vor allem die Verletzung des Gewaltmonopols des Staates gemeint. Zwar sind die privaten Sicherheits- und Militärfirmen vom Staat beauftragt worden und üben mit seiner Erlaubnis Gewalt aus, jedoch ist der Staat nicht in der Lage die Umsetzung dieser Gewaltausübung in dem Maße zu kontrollieren, wie er es beim Militär oder bei der Polizei ist. Die Vereinten Nationen haben sich schon in mehreren Resolutionen gegen das Söldnerwesen ausgesprochen, jedoch ist aufgrund der fehlenden konkreten Definition von Söldnern in dieser Hinsicht noch nichts geschehen.
Die Notwendigkeit einer Regelung für private Militärfirmen wird daher immer größer und es tritt die Frage auf, ob sogar die Vereinten Nationen sich dazu entscheiden, private Militärfirmen mit Auslandseinsätzen zu beauftragen. Es ist zu klären, wann private Militärfirmen in bewaffnete Konflikte eingreifen dürfen, durch wenn sie kontrolliert werden, oder ob sie sogar verboten werden sollten. Es liegt nun an der Völkergemeinschaft sich diesbezüglich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen.


<H3 class="">Bedrohung durch nuklearen Terrorismus</H3>

Seit dem 11. September 2001 ist die Staatengemeinschaft sich über die extreme Gefahr im Klaren, die vom internationalen Terrorismus ausgeht und hat sich intensiv mit seiner Bekämpfung beschäftigt. Ganz besonders die Angst vor einem Terroranschlag mit Hilfe von nuklearem Material, war in den letzten Jahren immer wieder im Gespräch. Aber wie wahrscheinlich ist eine Bedrohung durch den nuklearen Terrorismus eigentlich? Zwar sind die technischen Anforderungen und der Materialbedarf für solch eine Waffe enorm, aber die Herstellung einer schmutzigen Bombe ist weitestgehend nicht so komplex wie die Herstellung einer Atombombe. Diesbezüglich ist aufgrund von einigen Nuklearschmuggelfällen in der Vergangenheit die Frage aufgekommen wie sicher spaltbares Material aufbewahrt wird. Besonders die fünf Atommächte, als auch die Staaten von denen bekannt ist, dass sie über Atomwaffen verfügen, haben große Mengen waffenfähiges Material hergestellt, und es bestehen berechtigte Zweifel darüber, ob diese Vorkommen gegen Diebstahl oder sogar einen Angriff mit konventionellen Waffen gut genug gesichert sind. Die IAEA warnt deswegen verstärkt vor dem Verschwinden kleinerer Mengen radioaktiven Materials aus den Beständen von Krankenhäusern, Industrieanlagen und Forschungseinrichtungen. Auch einfaches radioaktives Material hat, verbunden mit einem konventionellen Sprengsatz, eine verheerende Wirkung in Form von der Kontamination eines großen Gebietes. Jedoch nicht nur von dem Bau einer nuklearen Waffe durch Terroristen, sondern auch vor einem Kauf oder einem Diebstahl solch einer nuklearen Waffe warnt die IAEA. Noch immer ist nicht zu 100% klar wo sich einige Nuklearwaffen aus den Zeiten des Kalten Krieges befinden. Ferner sind Sicherheitslücken in den Lagern der anderen Kernwaffenstaaten nicht auszuschließen. Deswegen bedarf es einer Überprüfung, als auch einer nötigen Restauration der Lageranlagen. Die Staatengemeinschaft muss aus diesen Gründen Maßnahmen gegen den nuklearen Terrorismus beschließen, sowohl das nötige Material als auch das Know-how zum Bau solch einer Waffe besser schützen und sich auf eine wirkungsvolle Bekämpfung des nuklearen Terrorismus auf allen Ebenen einigen.


<H3 class="">Praktische Abrüstungsmaßnahmen</H3>

Neben den Friedensmissionen (Peacekeeping-Missionen) gibt es zahlreiche Initiativen der UN, die unabhängig von konkreten Konflikten versuchen, den Frieden sowie Kontinuität zu fördern. Neben Erfolgen, wie die Ächtung der Antipersonenminen durch das Abkommen von Ottawa von 1997 wird es Aufgabe der Abrüstungskommission sein, den Handel von Handfeuerwaffen und anderer leichten Waffen (konventionellen Waffen) einzuschränken und die ?Convention on Certain Conventional Weapons?  zu überarbeiten.
Bestandteil von UN-Friedensmissionen oder der praktischen Konfliktprävention waren schon immer Demobilisierung und Wiedereingliederung von Kämpfern in die Zivilgesellschaft, Entwaffnung und Vernichtung von Waffen in Verbindung mit Demobilisierung, sowie Minenräumung. Die Vernichtung von Rüstungspotentialen sollte aus diesem Grund, da sie ein integraler Bestandteil des Prinzips der kollektiven Sicherheit ist, verbindlichen Regeln und Grundsätzen unterworfen werden. Diese gilt es daher zu definieren. So müssen zum Beispiel  praktische Maßnahmen zur Neutralisation von Kleinwaffen, deren Verbreitung rapide zugenommen hat, festgelegt werden. Was sind die ökologisch und sozial praktikabelsten Varianten? Wie nachhaltig sind ?Nahrung-gegen-Waffen-Programme?? Es gilt Alternativen zum Kriegerhandwerk zu schaffen und eine effektive sowie globale Demobilisierung einzuleiten.