Kommission für internationales Recht

Die 1947 gegründete Rechtskommission als Teil der Generalversammlung (GV) befasst sich mit internationalem Recht und beschließt Regelungen zu Themen, deren Rechtslage von weltweiter Bedeutung - aber dennoch oft unklar - ist. Die 34 Mitglieder treffen sich jährlich in Genf für normalerweise zwölf Wochen und ergründen verschiedene weltweit wichtige Themen, wie zum Beispiel das Seerecht, die Emission von Schadstoffen, Regelungen bei Konflikten zwischen mehreren Staaten, Vorbehalt zu multilateralen Konventionen etc. Dabei immer mit dem Ziel vor Augen, international, aber auch national, tragbare Regelungen zu schaffen. Natürlich kann das für einige Staaten bedeuten, ihre eigenen Interessen zurücksetzen zu müssen.

Im Rahmen der SPUN-Sitzungswoche haben die Delegierten hier die Möglichkeit, neue Richtlinien zu erarbeiten oder die bereits bestehenden nach ihren Interessen umzuformen, denn das internationale Recht wird in Zukunft noch vielen heiklen Fragestellungen unterworfen sein - vielleicht mehr denn je.


Der Vorsitzende



Verehrte Exzellenzen,

mein Name ist Marc Abdel Sid, ich bin 19 Jahre alt und komme aus Düsseldorf. Derzeit besuche ich das Theodor-Fliedner Gymnasium in Düsseldorf, wo ich im April 2014 mein Fachabitur machen werde.

Letztes Jahr war ich Vorsitzender der Ethikkommission und ich freue mich schon darauf ein weiteres mal euer Vorsitzender zu sein. Zusammen mit meinen geschätzten Mitvorsitzenden, Miriam und Zoe, wird es mir ein Vergnügen sein, darauf Acht zu geben, dass die GO immer eingehalten wird! Ihr könnt euch freuen Miriam, Zoe und mich als Vorsitzende in der RK zu haben!

Ich hoffe, dass diese Sitzungswoche uns alle belehren wird, und wir alle mit vielen guten Resolutionen auseinander gehen oder zusammenbleiben! Ich freue mich riesig, euch zu treffen!

Euer Marc Abdel Sid


Die Vorsitzende



Liebe Delegierte der SPUN Sitzungswoche 2014,

Ich bin Zoe Lichnock, 17 Jahre alt und komme aus Rheinbach –in der Nähe unserer ehemaligen Hauptstadt Bonn. Ich freue mich, dieses Jahr gemeinsam mit meinen Mitvorsitzenden, Marc und Miriam, die Kommission für internationales Recht zu leiten.

Zur Zeit besuche ich die Jahrgangsstufe 12 des Erzbischöflichen Sankt Joseph Gymnasiums und werde somit zu Beginn der Sitzungswoche bereits alle meine Abiturprüfungen hinter mir haben.

Ich habe letztes Jahr an der SPUN Sitzungswoche 2013 als Delegierte Griechenlands in der Kommission für Umwelt, Gesundheit und Entwicklung teilgenommen und war nach einigen spannenden Tagen mit vielen hitzigen Debatten und interessanten Teilnehmern überzeugt – so habe ich mich also entschlossen im Jahr 2014 einen Posten als Vorsitz zu übernehmen.

Als Vorsitzende der Rechtskommission werden wir euch sowohl während eurer Vorbereitungen, als auch bei der Sitzungswoche begleiten und solltet ihr Fragen haben – stellt sie uns! Ich freue mich auf euch!

Zoe Lichnock


Die Vorsitzende



Liebe Delegierte,

mein Name ist Miriam Schuler, ich bin derzeit noch 16 Jahre alt und werde dieses Jahr hoffentlich erfolgreich mein Abitur am Hegel-Gymnasium in der schwäbischen Metropole Stuttgart absolvieren.

Wie einige andere Vorsitzende bin ich in einem Planspiel bezüglich der Europäischen Union, dem Modell Europa Parlament, involviert, welches meine Begeisterung für Politik erweckte. Bei SPUN 2013 war ich dann Delegierte Eritreas in der Ethikkommission und wurde zugleich von besagtem „SPUN-Gefühl“ erfasst. Umso glücklicher bin ich nun, mit Marc und Zoe zusammen die internationale Rechtskommission leiten zu dürfen!

Am Ende eurer SPUN Sitzungswoche 2014 wisst ihr hoffentlich auch, was mit dem SPUN-Gefühl gemeint ist und habt eine Woche voller Spaß und anregender Debatten hinter euch, in der ihr eine Menge neuer Kontakte knüpfen konntet. Um eurer SPUN für euch bestmöglich zu gestalten, stehen Zoe, Marc und ich euch natürlich jederzeit bei möglicherweise aufkommenden Fragen zur Verfügung und versuchen, euch schnellstmöglich zu helfen!

Ich freue mich darauf, euch kennenzulernen!

Eure,

Miriam


Themen


Waffenlieferungen in Krisengebiete

Waffenlieferungen in Krisengebiete: Sollten sie gefördert oder verhindert werden?
Mit klug gehandhabten Lieferungen von Panzern, U-Booten, Schusswaffen oder anderen zur Kriegsführung vorgesehenen Mittel, versucht man einen Stabilitätsfaktor in politisch instabilen Lagen zu unterstützen oder die Opposition eines Terrorregimes.
So könnte unter anderem auch die Möglichkeit zur Verteidigung gegen Staatsterrorismus gegeben werden ohne aktiv in den Konflikt einzugreifen.
Doch wie kann man entscheiden, wer Waffen erhalten sollte und wer nicht? Es ist kaum möglich zu gewährleisten, dass die Waffen sicher nicht in die falschen Hände geraten.
Hinsichtlich dieser Thematik unterschrieben im vergangenen Jahr 115 Staaten den „Arms Trade Treaty“ der Vereinten Nationen, doch nur neun Länder ratifizierten diesen letztendlich auch. Der Vertrag soll verhindern, dass der Waffenexport Verbrechen an der Menschlichkeit ermöglicht und die ohnehin unsichere Lage in Konfliktregionen möglicherweise noch verschärft.
Inwieweit können Waffenlieferungen aber nun den betroffenen Ländern helfen?
Ist es wirklich sinnvoll, Waffen die auf das Töten und die Zerstörung angelegt sind in einen Bürgerkrieg zu liefern, der ohnehin bereits zehntausende Opfer forderte?
Oder ist es vielmehr notwendig, um potenziellen Opfern überhaupt zumindest eine Chance zu bieten ihr Leben zu verteidigen, da sie sich ansonsten schutzlos einer Übermacht ausgeliefert sehen?


Gerechte Strafe

Steinigungsurteile oder Steinigungen ohne Urteile sind in den vergangenen Jahren aus den Ländern Afghanistan, Nigeria, Iran, Irak, Jemen, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten bekannt geworden. Die Todesstrafe wird in 29% der Staaten weltweit  praktiziert; nur in knapp der Hälfte aller Länder ist sie abgeschafft.  Isolationshaft. Schlafentzug. Waterboarding. Dies sind nur einige wenige Beispiele für die Haftbedingungen in den Gefängnissen – in der östlichen wie auch in der westlichen Welt.
Folter und Todesstrafe – ist das gerecht? Sind Strafen, die Menschenrechte missachten, angemessen, legitim und gerecht? Kann eine Strafe gerecht sein und wenn ja, wie kann sie es? Zwangsarbeit in Arbeitslagern als Strafe, wie sie es zum Beispiel in China gibt – ist das sinnvoll und legitim? Soll „in dubio pro reo“ gelten oder ist man so lange schuldig, bis die Unschuld bewiesen ist?


Souveränität anstrebende Regionen

Länder, die ihre Unabhängigkeit hart erkämpfen müssen, Völker, die ihre lang ersehnte eigene Souveränität erhalten – für viele scheint dieses Thema auf den ersten Blick der Geschichte anzugehören, doch es ist auch heute noch hochaktuell – sogar in der EU.
Angesichts der instabilen Wirtschaftslage in vielen Ländern zur Zeit, wird die eigene Souveränität für viele nicht länger nur noch aus Gründen der Identitätswahrung zunehmend ein wichtiges Anliegen.
Schottland in Großbritannien, Flandern in Belgien, Korsika in Frankreich, das Baskenland in Spanien und Frankreich, Katalonien in Spanien.
So organisierte die katalanische Bevölkerung anlässlich ihres letzten Nationalfeiertages eine 400km lange Menschenkette in Spanien; im Jahr zuvor demonstrierten bereits 1,5 der 7,5 Millionen Bewohner Kataloniens in Barcelona, um ihre seit 300 Jahren verlorene Unabhängigkeit wiederzuerlangen.
Seit 2006 spitzt sich der Konflikt zwischen der katalanischen und der spanischen Zentralregierung nunmehr zu –  während auf der einen Seite bereits Pläne für den Weg zur Souveränität gemacht werden, halten andere das Vorhaben für verfassungswidrig.
Doch inwieweit darf der Wunsch nach Souveränität unterbunden werden – darf er das überhaupt? Wann ist die Forderung nach Unabhängigkeit legitim, und wann ihre Ablehnung?