Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof mit Sitz in Den Haag wurde in der Nachfolge des StIGH im Jahre 1945 gegründet und trat im Folgejahr erstmals zusammen. Dabei übt er seine Tätigkeit unter Kapitel XIV der Charta der Vereinten Nationen aus und ist damit deren wichtigstes Organ der internationalen Rechtssprechung und ein maßgebender Faktor bei der Weiterentwicklung des Völkerrechtes. Seine genauen Befugnisse werden im IGH-Statut beschrieben und decken beinahe die volle Bandbreite des juristischen Wesens ab: Von der Schlichtung von Grenzkonflikten hin zur Erstellung von Rechtsgutachten für die Generalversammlung.
Seine fünfzehn Richter - alle aus verschiedenen Ländern und Rechtssystemen - lassen bei der Urteilsfindung laut Statut ihre Nationalität außen vor und orientieren sich streng am internationalen Recht. Doch die Konfliktparteien, welche sich beide der Jurisdiktion des Gremiums unterwerfen müssen, übertragen dem Gremium dabei viel Verantwortung und neigen zur Politisierung des Prozesses: So sehen sich die Richter häufig mit so heiklen und politisch sensiblen Situationen konfrontiert, dass Fingerspitzengefühl und tiefste moralische Integrität für die Ausübung ihres Amtes genauso wichtig sind, wie sichere Rechtskenntnisse.
Seit dem Fall des eisernen Vorhanges hat sich die Welt drastisch gewandelt. Viele Staaten haben den Wert einer neutralen, globalen Rechtsinstanz erkannt und so steht das Gericht mehr und mehr im zentralen Blickpunkt der Weltgemeinschaft. Die Zahl der vorgebrachten Fälle steigt stetig und damit wird der Internationale Gerichtshof langsam zu einer essentiellen Institution für die friedliche Lösung von Konflikten auf unabhängiger Basis.
Für die Fälle, die beim SPUN vom IGH behandelt werden, werden bereits bestehende Zeugenaussagen und eventuell getroffene Urteile nicht von Relevanz sein.


Der Vorsitzende



Liebe SPUNer,

ich bin Alexander Steckelberg, 16 Jahre alt und komme aus dem schönen Königswinter bei Bonn, dort besuche ich das Friedrich Ebert Gymnasium und darf im Jahr 2015 aller Voraussicht nach mein Abitur und zeitgleich mein IB machen, zudem studiere ich Wirtschaftswissenschaften auf Bachelor an der Fernuni in Hagen.

Mein erstes politisches Planspiel war ein schulinternes Model Europa Parlament(MEP) im Jahr 2012 danach habe ich im Februar 2013 auf nationaler Ebene am MEP teilgenommen und durfte mich letzten Juli auf schulinterner Ebene auch schon als Ausschussvorsitz beweisen. Noch in der gleichen Woche in der ich beim MEP an unsere Schule Vorsitz sein durfte, habe ich mich in einen Delegierten des SPUN verwandelt und repräsentierte Großbritannien im WiSo. Ich hatte bei allen Planspielen viel Spaß und bin in der Sitzungswoche 2014 der Vorsitzende des Internationalen Gerichtshofs. Das SPUN ist für mich mit einer guten Menge Arbeit, spannenden Debatten, langen Nächten und einem völlig neuen und tieferen Verständnis für die Politik der UN verbunden, und ihr werdet nicht darum herum kommen diese Erfahrungen mit mir zu teilen!

Mit großer Vorfreude,

euer Alexander

PS. Ich bin übrigens immer für Fragen offen. Ihr könnt mir Mails schicken so viel ihr wollt. Vor 17 Uhr kann ich keine Anrufe entgegennehmen und nach 22 Uhr und am Wochenende solltet ihr auch nicht unbedingt anrufen, sonst aber


Der Vertreter der Anklage



Liebe SPUNler und SPUNinteressierten!

Mein Name ist Johannes Göpffarth, ich bin 17 Jahre alt.

Zur Zeit geh ich in die 11.Klasse des Christianeums in Hamburg.

Meine erste SPUN Erfahrung durfte ich als Delegierter des IWF in der letzten Sitzungswoche in der Kommission für Wirtschaft und Handel erleben.
In der kommenden Sitzungswoche werde ich bei SPUN als Ankläger am IGH fungieren.
Die Vorbereitung und Ablauf des IGH organisier ich gemeinsam mit Nick Küspert, der die Rolle des Verteidigers hat, und Alexander Steckelberg, der Vorsitz des IGH ist.

Meine Hobbys sind Bergsteigen, Ski fahren und natürlich Politik.
Ich bin auch selbst in der Politik aktiv und hab schon einige andere politischen Planspiele durchlaufen.

Dabei gefiel mir besonders an SPUN, dass die Teilnehmer für sich selbst die Verantwortung tragen und ihnen dadurch eine sehr große Freiheit zu spüren bekommen, da sie aus ihrer eigenen Verantwortung heraus handeln.
SPUN bedeutet für mich spannende Debatten, konstruktive Diskussionen, durchdachte Resolutionen, viele neue auch politikinteressierte Leute zu treffen und jede Menge Spaß.

Ich hoffe euch alle bei der SPUN Sitzungswoche begrüßen zu dürfen

Viele Grüße

Johannes Göpffarth

Wenn ihr Fragen habt schreibt mir doch gerne:

johannes.goepffarth@gmail.com


Der Vertreter der Verteidigung



Hi !

Ich bin Nick Küspert, jetzt 16 Jahre alt und komme aus dem schönen Bremen. Dort besuche ich das Hermann-Böse-Gymnasium und mache im nächsten Schuljahr (hoffentlich) mein Abi, bin also gerade in der elften Klasse. In meiner Freizeit spiele ich Klavier und nehme Tanzunterricht.

Letztes Jahr bei SPUN habe ich gemeinsam mit einigen Mitschülern China in der damals neu gegründeten Ethikkommission vertreten und darf so den Vorsitz eines weiteren, wieder eingeführten Gremiums bei SPUN sein, dem Internationalen Gerichtshof, den ich in der Sitzungswoche 2014 gemeinsam mit Alex und Johannes leiten werden. Ich übernehme hierbei die Rolle des Verteidigers.

Solltet ihr während eurer Vorbereitungsphase auf SPUN 2014 Schwierigkeiten und oder Fragen haben, stehe ich euch als Ansprechpartner jederzeit zu Verfügung. Ich freue mich auf spannende Debatten und eine nette Sitzungswoche mit euch!

Ganz herzlich,

euer Nick


Themen


Dokumentendiebstahl Australiens an Timor-Lest

Timor-Leste klagt vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Australien, da Agenten
der Australien Security Intelligence Organisationn am 03.13.2013 Dokumente von
einem Rechtsberater von Timor-Leste aus einem Büro aus Canberra entwendet
haben soll, angeblich unter Befehl des Generalstaatsanwalt von Australien. Die
Agenten entwendeten Korrespondenz und Dokumente des Rechtsberaters, die
entstanden aus seiner Arbeit mit Regierung von Timor-Leste, insbesondere
Dokumente in Verbindung mit einem Schiedsverfahren im Rahmen der 2002 -Timor
Sea Vertrag zwischen Timor-Leste und Australien.
Timor-Leste fordert die sofortige Rückgabe aller gestohlenen Dokumente und
Vernichtung möglicher entstandenen Kopien sowie eine Entschuldigung von
Australien.


Walfang in der Antarktis

1946 wurde das „Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs“ beschlossen, welches die „angemessene Erhaltung und Erschließung der Walbestände“ sicherstellen sollte. Australien unterzeichnete im Beschlussjahr, Japan sechs Jahre darauf, 1951 und Neuseeland ratifizierte das Abkommen 1976. Außerdem stimme Japan in einem 1986 entschiedenen Moratorium zu, den kommerziellen Walfang einzustellen. Dennoch ist die Zahl der gefangen Wale seit dem Beschluss des Übereinkommens gestiegen. Dies liegt an der Ausnahmeklausel in Artikel VIII des Moratoriums. Sie ermöglicht es, den Mitgliedsstaaten Lizenzen zu geben, welche die Jagd zu Forschungszwecken gestattet. Mit dem Walfangprogramm JARPA II (Japanese Whale Research Program) beruft sich Japan auf eben diese Klausel. Bei Expeditionen im Namen von JARPA II sollen bis zu 900 Walen getötet worden sein. Gleichzeitig ist der Walfleischkonsum in Japan aber rückläufig.
Im Juni 2010 klagte Australien Japan wegen der fortlaufenden Jagt vor dem IGH schließlich an, Neuseeland intervenierte im Februar 2013. Der Vorwurf gegenüber Japan ist die Verletzung internationaler Verpflichtungen, das Forschungsprogramm JARPA II sei nur ein Vorwand um die kommerziellen Interessen zu verschleiern. Denn nach Aussage Australiens gelangt das aus dem Forschungsprogramm gewonnene Fleisch weiterhin in den Verkauft. Daher könne die Jagd nicht mit der Ausnahmeklausel des Moratoriums gerechtfertigt werden uns sei daher rechtswidrig. Internationale Verträge dürfen vom IGH laut Art. 36/2 seiner Verfassung interpretiert werden um darüber zu urteilen.
Australien forderte die Richter folglich auf, Japans Walfangprogramm als rechtswidrig zu erklären und die Weiterführung von JARPA II zu untersagen, da dieses nach Artikel VIII des Moratoriums kein Forschungsprogramm sei. Alle vergebenen Walfanglizenzen von Japan sollen zurückgezogen werden und Japan soll zu der Garantie bewegt werden, kein ähnliches Projekt wieder ins Leben zu rufen.


Maritimer Territorialkonflikt  (Peru vs. Chile)

Seit den 1980ern erhebt Peru Anspruch auf Seegebiete Chiles, die ,je nach Auslegung, vor Chiles oder vor Perus Küste liegen. Chile wies dabei bisher jegliche Ansprüche zurück, weswegen sich Peru am 16.01.2008 an den Internationalen Gerichtshof wandte, um diesen Konflikt zu klären.
Peru erhebt hierbei zunächst Anspruch auf eine gerechte Aufteilung eines ca. 67000 km² großes trapezförmiges Gebietes vor der Küste Chiles, wobei Chile Souveränität über mindestens ca.
38000 km² dieses Gebietes verlangt. Zusätzlich erhebt Peru Anspruch auf ein ca. 28.000 km² großes dreieckiges Territorium (auch „externes Dreieck“), östlich dieses Trapezes, während Chile dieses „externe Dreieck“ als einen Teil der Hohen See  betrachtet.
Wie begründet Peru seinen Anspruch und wie widerlegt Chile diesen oder begründet den seinigen. Es obliegt dem internationalen Gerichtshof eine Entscheidung zu treffen.
Neben dem internationalen Recht: In wie fern sind ähnliche Fälle oder die Geschichte und aktuelle politische Situation Südamerikas und im speziellen der beiden Konfliktparteien relevant? Welche Verträge determinieren die Diskussion bereits? Wer ist Zeuge und zu guter Letzt: Wie soll ein gerechtes Urteil aussehen?