Kommission für internationales Recht

Die 1947 gegründete Rechtskommission als Teil der Generalversammlung (GV) befasst sich mit internationalem Recht und beschließt Regelungen zu Themen, deren Rechtslage von weltweiter Bedeutung - aber dennoch oft unklar - ist. Die 34 Mitglieder treffen sich jährlich in Genf für normalerweise zwölf Wochen und ergründen verschiedene weltweit wichtige Themen, wie zum Beispiel das Seerecht, die Emission von Schadstoffen, Regelungen bei Konflikten zwischen mehreren Staaten, Vorbehalt zu multilateralen Konventionen etc. Dabei immer mit dem Ziel vor Augen, international, aber auch national, tragbare Regelungen zu schaffen. Natürlich kann das für einige Staaten bedeuten, ihre eigenen Interessen zurücksetzen zu müssen.

Im Rahmen der SPUN-Sitzungswoche haben die Delegierten hier die Möglichkeit, neue Richtlinien zu erarbeiten oder die bereits bestehenden nach ihren Interessen umzuformen, denn das internationale Recht wird in Zukunft noch vielen heiklen Fragestellungen unterworfen sein - vielleicht mehr denn je.


Der Vorsitzende



Fantastische, verehrteste Delegierte,

einer euer Ausschussvorsitzenden in der tollsten Kommission auf Erden nennt sich dieses Jahr Jonathan, wird zum Zeitpunkt der Sitzungswoche 18 Jahre alt sein und hoffentlich ein mehr oder minder akzeptables Abitur abgelegt haben, also Daumen drücken.

Letztes Jahr war ich als Delegierter Frankreichs in der internationalen Rechtskommission dabei, habe viele tolle Leute kennengelernt und als Grande Nation der Welt die offensichtliche Großartigkeit Frankreichs vor Augen geführt. Es hat mir wahnsinnig viel Spaß gemacht, und mein völlig unverdientes SPUN-Bier mit der obskuren Bezeichnung „Bester Lobbyist“ hat einen Ehrenplatz zuhause auf meinem Schreibtisch, als Erinnerung an tolle Zeiten.

Ich wünsche mir für SPUN 2015 tolle Debatten, Delegierte mit Feuer, sowie dem Willen ganz viele Änderungsanträge zu stellen und natürlich lustige Abende!

Bei Fragen bin ich selbstverständlich gemeinsam mit Anita, meiner ehemaligen Verbündeten in der Kommission, euer Ansprechpartner.

Ich freu mich einfach auf euch!

Jonathan Sendker


Die Vorsitzende



Liebe Delegierte der SPUN-Sitzungswoche 2015,

mein Name ist Anita Nelde und ich besuche die 13. Klasse des Hilda-Gymnasium Koblenz. Planspielerfahrung habe ich schon als Delegierte und Ausschussvorsitzende beim MEP gesammelt und im letzten Jahr auch als Delegierte Litauens bei SPUN. Ich freue mich schon darauf mit Jonathan Sendker, wir sind beide ehemalige RKler, dieses Jahr den Vorsitz zu übernehmen und gemeinsam mit euch eine schöne und produktive Sitzungswoche mit vielen spannenden Debatten und neuen Erkenntnissen zu gestalten. Bei Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Bis dahin wünsche ich euch viel Spaß mit den Vorbereitungen und alles Gute,

Anita Nelde

 


Themen


Internationale Kriterien für die Verfolgung von Internetkriminalität und Datensicherheit

Das Internet stellt nationale und internationale Gesetzgeber immer wieder vor neue und größere Herausforderungen. In keinem anderen Bereich wachsen Kriminalitätsraten so kontinuierlich, Internetbetrug, Kinderpornografie, Industriespionage und die Kommunikation von Tätern und kriminellen Banden sind nur einige Beispiele. Internetkriminalität ist grenzüberscheitend und erfordert aufgrund dessen eine umfangreiche Kooperation auf internationaler Ebene, wenn es um die Lokalisierung, Verfolgung und Verurteilung von Verbrechen in diesem Sektor geht.
Eng mit der Gestaltung eines effektiven und engen globalen Netzwerkes verbunden ist die Frage nach Datensicherheit, das bedeutet die Balance zwischen internationaler Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre. Während der Sitzungswoche ist es unser Ziel Standards für die Verfolgung von Internetkriminalität unter dem Aspekt der Datensicherheit festzulegen.


Schutzverantwortung

Das Thema Schutzverantwortung scheint aktueller denn je zu sein. Seit dem NATO-Einsatz gegen das Gaddafi-Regime 2011, der erste, der mit dem Konzept der Schutzverantwortung gerechtfertigt wurde, beschäftigt die Weltgemeinschaft die konkrete Umsetzung des Prinzips und Fragen der staatlichen Souveränität. Das Prinzip der Schutzverantwortung wurde von der International Commission on Intervention and State Sovereignity (ICISS) entwickelt und 2005 verpflichteten sich ausnahmslos alle Staaten auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen dem Konzept.
Das Prinzip der Schutzverantwortung gliedert sich in drei Teilverantwortlichkeiten; Prävention (responsibility to prevent), Reaktion (responsibility to react) und Wiederaufbau (responsibility to rebuild). Es besagt, dass ein Staat seine Bevölkerung gegen Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schützen muss. Wenn der Staat dazu nicht in der Lage ist oder diese Verbrechen selbst begeht, obliegt es der internationalen Gemeinschaft die Sicherheit der Bevölkerung  durch angemessene diplomatische, humanitäre oder militärische Mittel zu gewährleisten. Der Begriff der staatlichen Souveränität bedeutet jetzt nicht mehr nur eine Kontrollhoheit, sondern auch Verantwortung. In unserer Ausschussarbeit werden wir uns hauptsächlich mit der Legitimierung von friedlichen und militärischen Interventionen in komplexen Konflikten sowie ihrer moralischen und politischen Bewertung beschäftigen.


UN-Reformansätze

Aufgrund der Größe der Vereinten Nationen gestalten sich rechtliche und strukturelle Reformen der Organisation als äußerst schwierig, was zu einer geringeren Anerkennung der UN und ihrer Bemühungen in der Weltöffentlichkeit geführt hat. Bei Reformen aller Art muss jedoch zwischen Chartaänderungen und Organisationsrechtsreformen unterschieden werden, erstere sind aufgrund der benötigten Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung und Zustimmung aller Vetomächte wesentlich schwieriger.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Struktur des Sicherheitsrates. Die regionale Verteilung der Sitze, die Größe des Rates, die Macht der Vetomächte und ihre ungleiche regionale Verteilung, die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder und das Verhältnis des Sicherheitsrates zur Generalversammlung sind Ansätze zu Reformen, die sich jedoch aufgrund der „Permanent 5“ (USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich) und ihrem Vetorecht als sehr schwierig gestalten. Zahlreiche Reformversuche, wie die Anstöße des ehemaligen Generalsekretärs Kofi Annan aus dem Jahr 2005, sind aus diesen Gründen gescheitert. Weitere Vorwürfe an den Sicherheitsrat entspringen seiner Struktur, wie die mangelnde demokratische Legitimität und die ungenügende Repräsentivität. Aufgrund dieses Problems hat die Afrikanische Union vorgeschlagen, ihr als Organisation einen gemeinsamen ständigen Sitz zuzusprechen. Andere Vorschläge waren beispielsweise die Aufnahme von Ländern wie Deutschland, Brasilien, Japan und Indien als ständige Mitglieder oder die Idee, dass für ein Veto zwei oder drei ständige Mitglieder sich gegen ein Beschluss ausprechen müssen.
Andere Reformansätze sind die ausgewogenere, geregelte Finanzierung des UN-Haushalts, um die Abhängigkeit der Organisation von ihren Geldgebernationen zu senken. Eine feste Regelung der Finanzierung würde den UN-Institutionen wesentlich mehr Spielraum ermöglichen. Auch die Legitimation einiger Ausschussmitglieder, wie Repräsentanten menschenrechtsverletzender Regierungen im Menschenrechtsrat, ist oft angezweifelt, unter Anderem von Herrn Annan. Er schlug vor, den Menschenrechtsrat aufzulösen und einen kleineren und effizienteren Rat zu errichten.
All dies sind Ansätze, die die Rechtskommission bei ihrem Versuch einer UN-Reform ausgewogen berücksichtigen sollte. Das Projekt ist äußerst ambitioniert, doch schon kleine Reformen können in diesem Feld viel bewirken.