Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegründet, ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlande. Er besteht aus 15 Richtern und Richterinnen aus 15 verschiedenen Nationen. Diese werden von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat auf neun Jahre gewählt. Sie sind als Mitglied des Internationalen Gerichtshofs in ihrer Funktion völlig unabhängig und vertreten nicht ihr Land.
Der Internationale Gerichtshof hat die Aufgabe, in Einklang mit dem Völkerrecht, Rechtsstreitigkeiten, die ihm von Staaten angetragen werden, zu klären und Gutachten zu Rechtsfragen zu erstellen, die von autorisierten Organen der Vereinten Nationen und Sonderorganisationen angeforderten werden. Er kann zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Staaten schlichten, wenn die beteiligten Länder ihn dazu auffordern oder für die Vereinten Nationen prüfen, ob in einem Krieg ein Kriegsverbrechen begangen wurde.


Die Vorsitzende



Liebe SPUNer,

mein Name ist Lena Ziganke, ich bin 18 Jahre alt und komme aus Bremen. Dieses Jahr bin ich das zweite Mal bei SPUN dabei und freue mich, dass ich zusammen mit Hannah Reynolds und Lasse Meyer den Internationalen Gerichtshof leiten darf. Letztes Jahr durfte ich die Vereinigten Staaten von Amerika als Delegierte im Ausschuss für Umwelt und Entwicklung vertreten. Das war das erste Mal, dass ich an einem Planspiel teilgenommen habe und ich war sofort begeistert von der tollen Atmosphäre.
In meiner Freizeit gehe ich regelmäßig zum Tanzen, spiele Theater und Bratsche und bin in meiner Gemeinde als Jugendleiterin aktiv.  Ich finde Politik sehr wichtig und freue mich, dass es Projekte wie SPUN gibt, wo man mal eine ganz andere Sicht auf aktuelle politische Themen bekommt. Dieses Jahr wird es leider meine letzte Teilnahme an SPUN sein, da ich 2018 mein Abitur absolvieren werde. Deshalb freue ich mich dieses Mal besonders auf die spannenden Debatten und eine tolle Sitzungswoche mit Euch.
Bei Fragen und für Hilfe bei der Vorbereitung stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Bis hoffentlich bald in Bonn!

Liebe Grüße
Eure Lena


Der Vertreter der Anklage



 

Moin Moin Liebe Delegierte,

Ich bin Lea Laue und komme, wie die meisten Ausschussvorsitzenden, auch aus Bremen. Ich besuche derzeit die 12. Klasse (Q2) des Alten Gymnasiums und mache dort mein Abitur.

Mit 14 Jahren habe ich das erste Mal an einem Planspiel teilgenommen und seitdem wächst mein Interesse an Politik und die Leidenschaft für Planspiele mit jedem Planspiel mehr und mehr.

Letztes Jahr habe ich dann erstmalig an SPUN teilgenommen und habe direkt beschlossen mich als Vorsitzende zu bewerben.

In meiner Rolle als Vorsitz möchte ich für Euch einen guten Rahmen für Debatten, Resolutionen, aber auch auf persönlicher Ebene schaffen, damit SPUN für Euch ein super schönes, unvergessliches  Erlebnis wird, wie für mich vor einem Jahr.

Ich freue mich auf Euch und bei inhaltlichen Fragen oder Fragen zum Projekt stehe ich immer gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, wir sehen uns auf der Sitzungswoche in Bonn!



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Vertreterin der Verteidigung



Hallo, liebe Leute,

mein Name ist Hannah Reynolds und ich freue mich darauf, dieses Jahr zusammen mit Lea Laue und Lena Ziganke den Internationalen Gerichtshof leiten zu dürfen. Da ich in den vergangenen Jahren schon tolle Erfahrungen innerhalb diverser Planspiele, unteranderem auch letztes Jahr im IGH als Richterin, sammeln durfte, bin ich gespannt darauf, dieses Jahr den IGH aus einer anderen Perspektive mitzugestalten.
Momentan besuche ich das Hermann-Böse-Gymnasium in Bremen, an dem ich die 11. Klasse besuche. Neben der Schule interessiere ich mich sehr für Photographie und Musik und übe beide Tätigkeiten auch aus.
Auf eine erfolgreiche Sitzungswoche und bis ganz bald!

Liebe Grüße
Hannah


Themen


Italien vs. Deutschland; gerichtliche Immunität (Jurisdictional Immunities of the State)

Die Bundesrepublik Deutschland trat 2008 vor den Internationalen Gerichtshof mit der Bitte, festzustellen, ob der italienische Gerichtshof, welcher sich auf eine Ausnahme vom Grundsatz der Staatenimmunität bei schweren Menschenrechtsverletzungen bezieht, rechtmäßig handelt bzw. ob dieser die Immunität der BRD und somit den Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten verletzt. Bezogen wird sich hierbei auf Entschädigungszahlungen wegen Naziverbrechen, welche sich im September 1943 und Mai 1945 im toskanischen Civitella ereigneten und die Frage aufwarfen, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben dürfen. Der italienische Gerichtshof hatte in diesem Zusammenhang gefordert, dass Deutschland die 200 getöteten Zivilisten einzeln entschädigen müsse woraufhin Deutschland argumentiert, dass diese Gerichtsentscheidung gegen die Staatenimmunität und somit den Grundsatz des Völkerrechts verstoßen würde. Das Urteil vom 03. Februar 2012 fiel im Streit um die Entschädigungszahlungen zugunsten Deutschlands aus. Der IGH sicherte Deutschland seine Immunität also zu. Nichtsdestotrotz erfährt dieser Fall viel Kritik, unteranderem auch von Amnesty International, welche besagen, die Menschenrechte wären in diesem Urteil zu kurz gekommen und unter die Staatenimmunität gestellt worden.

USA vs. Iran; Geiselnahme von Teheran (Teheran Hostages Case)

Die Teheraner Geiselnahme steht für einen Bruch im iranisch-amerikanischen Verhältnis. Am 04. November 1979 stürmte eine Gruppe Studierender, welche iranischer Herkunft waren, auf das Gelände der US- Botschaft in Teheran, nahm 63 amerikanische Staatsbürger gefangen und hielt diese für 444 Tage Geisel. Die Forderung seitens Iran war die Freilassung von Schah Mohammed Reza Pahlewi. Allerdings hatte die amerikanische Regierung unter Präsident Carter erstmals abgelehnt den Schah auszuliefern. Stattdessen ließ Carter alle Guthaben der iranischen Regierung einfrieren, um sich daraufhin für Sanktionen gegen den Iran mittels des UN-Sicherheitsrates einzusetzen. Diese Anfrage scheiterte allerdings am Veto der Slowakei und nach Verhandlungen und Versuchen einer gescheiter militärischen Befreiung veränderten sich die Umstände, da im Juli 1980 der Schah in Ägypten starb. Am 19. Januar 1981 konnten sich beide Parteien unter Vermittlungen durch Algerien auf ein Abkommen, woraufhin die verbleibenden Geisel am 20. Januar 1981 frei kamen.