Internationale Rechtskommission

Die 1947 gegründete Rechtskommission als Teil der Generalversammlung (GV) befasst sich mit internationalem Recht und beschließt Regelungen zu Themen, deren Rechtslage von weltweiter Bedeutung - aber dennoch oft unklar - ist. Die 34 Mitglieder treffen sich jährlich in Genf für normalerweise zwölf Wochen und ergründen verschiedene weltweit wichtige Themen, wie zum Beispiel das Seerecht, die Emission von Schadstoffen, Regelungen bei Konflikten zwischen mehreren Staaten, Vorbehalt zu multilateralen Konventionen etc. Dabei immer mit dem Ziel vor Augen, international, aber auch national, tragbare Regelungen zu schaffen. Natürlich kann das für einige Staaten bedeuten, ihre eigenen Interessen zurücksetzen zu müssen.

Im Rahmen der SPUN-Sitzungswoche haben die Delegierten hier die Möglichkeit, neue Richtlinien zu erarbeiten oder die bereits bestehenden nach ihren Interessen umzuformen, denn das internationale Recht wird in Zukunft noch vielen heiklen Fragestellungen unterworfen sein - vielleicht mehr denn je.


Vorsitzender



Verehrte Exzellenzen der Sitzungswoche 2009,

liebe RKler!

Mein Name ist Thomas Kaup, und ich besuche zurzeit das Suitbertus Gymnasium in Düsseldorf Kaiserswerth und wohne dort der 12. Klasse bei.

Ich freue mich darauf nun das dritte mal SPUN zu erleben und das dieses mal als derjeniger, der euch das Wort erteilt und bestimmt auch verbietet... Als ich das erste mal bei SPUN war, habe ich Italien im Sicherheitsrat vertreten und war zutiefst erstaunt, wie man durch das Aufnehmen von ein paar Minuten Debatte und dem einen oder anderem Mitbringsel flüssiger Natur bei der Nations Night, das erlebt, wovon alle und auch ich immer nur schwärmen kann: Dem SPUN-Feeling

Mit Max Becker bilde ich den Vorsitz der RK, worüber ich mich besonders freue, da ich in dieser Komission hitzige Debatten und interessante Beiträge  erwarte.  Für eure Fragen stehe ich natürlich jederzeit zu Verfügung. Bis dahin wünsche ich euch schöne Tage, eine gute Vorbereitung und hoffe natürlich euch im Juni 2009 in der RK begrüßen zu können.

Stay SPUNed 

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Yes We Can


stellv. Vorsitzender



Hallo SPUNer!

In Krefeld, wo ich wohne und die 12. Stufe der Bischöflichen Maria-Montessori-Gesamtschule besuche, kennt man mich als kompetenten, 19 jährigen Maximilian Becker. Unter allen SPUNern bin ich aber besser bekannt als Verfechter des Islams, der libyschen Regierung oder einfach als ?Dressman?. Denn letztes Jahr begann meine steile Karriere bei SPUN als Delegierter Libyens im Sicherheitsrat und endete für dieses Jahr mit der Ernennung zum Stilexperten. Neben der Frage, wer am besten gekleidet ist, haben wir aber gemeinsam auch immer kontroverse, manchmal spitze und häufig sehr pathetische Debatten geführt. Diese Kultur aufrecht erhalten zu können, erhoffe ich mir auch im nächsten Jahr als Vorsitzender der Rechtskommission. Ich freue mich auf euch und hoffentlich auf wieder viele Stilblüten,

in diesem Sinne:

stay SPUNed, euer Max


Themen


<h3>Ad-Hoc-Gerichtshöfe</h3>

Ein Ad-hoc-Tribunal ist ein Gerichtshof, der über einen Tatbestand verhandelt, ohne dass es schon vorher bestehende Gesetze anwenden kann. Es wird aus einem akuten Bedarf heraus geschaffen. Der Rechtsgrundsatz, dass niemand für eine Tat, die zur Tatzeit nicht gegen geltendes Recht verstoßen hat, im Nachhinein belangt werden darf, wird häufig von solchen Gerichtshöfen verletzt. Prominente Beispiele für einen Ad-hoc-Gerichtshof sind die Nürnberger Prozesse nach dem 2. Weltkrieg oder der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). Zwar besteht mit dem seit 2002 bestehenden Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ein internationales Gericht für die Verhandlung von Verstößen gegen das Völkerrecht. Der ICC wird jedoch von längst nicht allen Staaten akzeptiert. Nun ist also die Frage, wie man zukünftig mit solchen Gerichtshöfen umgehen soll. Ist der ICC die alleinige Lösung und sollte daher von allen Staaten anerkannt werden oder gibt es andere legitime Verfahrensmöglichkeiten, mit denen zum Beispiel Kriegsverbrechen verfolgt und geahndet werden können?


<h3>Responsibility to Protect</h3>

Die ?Verantwortung zum Schutz? ist ein relativ neues Konzept der Internationalen Beziehungen, das die Verantwortung eines Staates gegenüber seiner Bevölkerung und auch die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft bezeichnet, wenn ein Staat seine Pflichten im Sinne der ?Good Governance? nicht erfüllt oder sein Gewaltmonopol nicht mehr halten kann. Mit diesem Konzept soll vor allem eine legale Grundlage für ?humanitäre Interventionen? geschaffen werden. Gerade für die UN ist dies eine bedeutende Aufgabe, um eventuelle Eingriffe in den Souveränitätsbereich eines Staates rechtfertigen zu können, wenn dieser sich über Menschenrechte hinwegsetzt. Die Prinzipien der ?Responsibility to Protect? wurden erstmals in einem Report der Kanadischen Regierung im Dezember 2001 entwickelt. Bisher haben diese aber keine bindende Wirkung. Die Aufgabe der Internationalen Rechtskommission ist es nun, einen Weg zu finden, wie die ?Responsibility to Protect? ins Völkerrecht integriert werden kann.


<h3>Die Immunität von Diplomaten</h3>

Die diplomatische Immunität ist ein seit der ?Vienna Convention on Diplomatic Relations? von 1961 bestehendes Konzept, das aber heftig umstritten ist. Sie bezeichnet den Schutz von Diplomaten vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung in einem fremden Staat. Besonders seit den 1990er Jahren ist dieses Thema unter dem Eindruck der schwerwiegenden Misserfolge bei der UN-Mission im Kosovo (UNMIK) - Vergehen unter dem Deckmantel der Diplomatie - in die Diskussion geraten. Die USA beanspruchen den Status der Immunität auch für ihre im Ausland eingesetzten Militärpersonen; deren Strafverfolgung sei nur vor US-Militärgerichten zulässig. Der Missbrauch der Immunität reicht von Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken bis zum Mord. Angesichts dieser teilweise unhaltbaren Zustände liegt es an der Internationalen Rechtskommission, das Konzept der diplomatischen Immunität zu überarbeiten.